Das 60m Band

Klein aber hochinteressant! Das neue 60m Band

Bundesnetzagentur, Mitteilung Nr. 1699/2016

Der Amateurfunkdienst wird ‘ab sofort’ im Frequenzbereich von 5351,5 kHz – 53666,5 kHz geduldet (60m Band, gesamte verfügbare  Bandbreite in DL: 15 kHz). Dies im Vorgriff auf eine dafür vorgesehene  Anpassung der Frequenzverordnung und der Amateurfunkverordnung.

Grundlage: Beschluss der Weltfunkkonferenz WRC-15 in  Genf (2015) auf der Grundlage der RESOLUTION 649, WRC-12 (2012), Possible allocation to the amateur service on a secondary basis at around 5300 kHz.

 

Darin enthalten sind administrative Überlegungen zur Ergänzung der kommunikativen Notfallversorgung (“disaster communication”) durch Radioamateure (“providing emergency communications”) bei Naturkatastrophen (“disaster situations”) und Hilfsmaßnahmen (“relief operations”), durch die Schließung einer ‘Versorgungslücke’ (“significant jump”), wenn auf den 80m oder 40m Bändern keine Verbindungen über kurze oder mittlere Distanzen möglich sind. Dies ist besonders wichtig, wenn keine weiteren Verbindungsmöglichkeiten mehr bestehen, wie etwa bei Naturkatastrophen oder ähnlichen Ereignissen möglich. (Implizit ist damit auch der Amateurfunk in die nationalen und supranationalen Notfallplanungen einbezogen, ohne dass dabei weitere Vorgaben gemacht sind.)

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Zur Erläuterung: Veranstalter der Weltfunkkonferenz (WRC) ist die Internationale Fernmeldeunion (ITU), eine Unterorganisation der Vereinten Nationen (UN). Teilnehmer sind die ITU-Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die für das Funkwesen zuständige Behörde das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit der mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Geschäftsbereich.

Quellen:

[1] CQ-DL. 2-2007, S. 46 ff.

[2] RESOLUTION 649, WRC-12 (2012), Possible allocation to the amateur service on a secondary basis at around 5 300 kHz.

[3]RECOMMENDATION ITU-R M.1042-3, Disaster communications in the amateur and amateur-satellite services, (Question ITU-R 48/8)