Was einen Funkamateur ausmacht:
ITU – Minimalqualifikationen
Die ITU (International Telecommunication Union) mit Sitz in Genf ist eine Organisation der UN (Vereinten Nationen) mit 191 Mitgliedsstaaten, die sich um die technischen Regularien der Telekommunikationstechnik (i. w. S.) kümmert.
In dem Dokument RECOMMENDATION ITU-R M.1544 sind die Minimalanforderungen der Qualifikation als Funkamateurfestgelegt. (Telegrafiekenntnisse sind darin nicht mehr beschrieben). Darin definiert ist der Amateurfunk als:
“A radiocommunication service for the purposeof self-training, intercommunication and technical investigations carried out by amateurs, that is, by duly authorized persons interested in radio technique solely with a personal aim and without pecuniary interest.”
Amateurfunk ist demgemäß also ein Telekommunikationsdienst mit dem Zweck zur autodidaktischen Aneignung von diesbezüglichen Kenntnissen, der Fähigkeit zum Funkverkehr und zu technischen Untersuchungen durch eigens dazu autorisierten Personen (d.h. mit einer Lizenz) mit ausschließlich persönlichen Zielen und ohne pekuniäre, d.h. finanzielle, Interessen.
Das vollständige Dokument kann man sich hier herunterladen.